Die Kollegen Stein und Cardoso haben in Kooperation mit dem Medical Valley Erlangen in einem Online Seminar das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) vorgestellt und aufgezeigt, wie innovative Unternehmen diese steuerliche Förderung optimal nutzen können.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Die Forschungszulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen beantragt werden. Der förderfähige Aufwand beträgt aktuell maximal 4 Mio. EUR pro Jahr. Davon können 25 % erstattet werden, d.h. bis zu 1 Mio. EUR. Bei Fragen zur Anspruchsberechtigung, was begünstigungsfähige F&E-Vorhaben sind, welche Aufwendungen gefördert werden, und wie das Antragsverfahren abläuft, können Sie sich gern an unsere Experten wenden.

Bundesfinanzministerium – FAQ zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763)